Allgemeine Vertragsbestimmungen / Gerichtsstandsvereinbarung Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Beginn und Ende der Vereinbarung
Der Mietfahrzeugvertrag dauert vom Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe.
2. Fahrzeugübernahme
Der Vermieter (im Folgenden «Garage» genannt) übergibt das Fahrzeug vollgetankt, sauber, geprüft, mängelfrei und mit den erforderlichen Dokumenten. Je nach Wahl der Zahlungsoption (Online-Zahlung über das Zahlungsportal auf der Website oder Barzahlung bei persönlicher Abholung des Fahrzeugs) ist der Kunde verpflichtet, vor/bei der Abholung des Fahrzeugs zu zahlen. Beanstandungen des Kunden bezüglich des Fahrzeugs oder seines Zubehörs müssen der Garage unmittelbar nach der Übergabe des Fahrzeugs mitgeteilt werden. Die Übergabe erfolgt in der Regel kontaktlos: Der Fahrzeugschlüssel und der ausgedruckte Mietvertrag liegen für den Kunden im mit «VB flexi GmbH» beschrifteten Milchkasten an der Dorfstrasse 16/18, 5452 Oberrohrdorf, bereit. Das Fahrzeug steht auf dem Parkplatz an der Dorfstrasse 16 oder an der Dorfstrasse 18; beide Parkplätze liegen unmittelbar nebeneinander und sind von der Strasse aus sichtbar. Findet der Kunde das Fahrzeug nicht, kann er die Garage telefonisch oder per WhatsApp kontaktieren. In Einzelfällen kann ein Mitarbeiter der VB flexi GmbH mit dem Kunden telefonisch oder per WhatsApp ein abweichendes Vorgehen vereinbaren, insbesondere die persönliche Übergabe des Fahrzeugs auf dem Parkplatz.
3. Fahrzeugrückgabe
Das Fahrzeug und sein Zubehör müssen zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt vollgetankt und in sauberem Zustand an der vertraglich vereinbarten Rückgabestelle zurückgegeben werden. Im Falle einer Verspätung haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden und haftet zusätzlich zu den allgemeinen Haftungsregeln auch für Folgeschäden. Gibt der Kunde das Fahrzeug nicht vollgetankt zurück, hat er die Kosten für den Kraftstoff und den Betankungsservice zu tragen. Wird das Fahrzeug ungereinigt zurückgegeben, werden die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Kunden durchgeführt. Alle Mängel und Schäden müssen bei der Rückgabe des Fahrzeugs der Garage gemeldet werden. Die Rückgabe erfolgt auf demselben Weg wie die Übernahme: Das Fahrzeug wird auf dem Parkplatz an der Dorfstrasse 16 oder 18, 5452 Oberrohrdorf, abgestellt, auf dem es übernommen wurde, und der Fahrzeugschlüssel wird gemäss den Anweisungen der Garage hinterlegt. In Einzelfällen kann ein Mitarbeiter der VB flexi GmbH mit dem Kunden telefonisch oder per WhatsApp ein abweichendes Vorgehen vereinbaren, insbesondere die persönliche Rücknahme des Fahrzeugs auf dem Parkplatz.
4. Verlängerung der Vertragsdauer
Eine Verlängerung der Vertragsdauer ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Garage vor Beendigung der laufenden Vertragsdauer möglich. Die Garage kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern. Soweit einer Verlängerung der Vertragsdauer zugestimmt wird, gelten alle Bedingung des ursprünglichen Vertrages weiter, sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird.
5. Vorzeitige Rückgabe der Mietsache
Die vorzeitige Rückgabe im Rahmen des Mietvertrages berechtigt zu keinerlei Reduktionen oder Rückerstattungen.
6. Verspätete Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe von mehr als 3 Stunden wird eine einmalige Busse in Höhe von CHF 100,- plus ein Zuschlag pro jede angefangene Stunde in Höhe von CHF 30,- verrechnet.
7. Bedingungen für die Stornierung/Änderung der Reservierung
Eine Stornierung der Mietreservierung selbst ist bis 72 Stunden vor dem Datum und der Uhrzeit der Anmietung kostenlos möglich. Die Bestätigung der Änderung muss genehmigt werden. Erfolgt die Stornierung weniger als 72 Stunden vor der Anmietung des Fahrzeugs, wird eine einmalige Gebühr von CHF 50,- erhoben. Die Stornierung muss bestätigt werden.
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Eine Änderung der Reservierung ist jederzeit ohne Gebühr möglich. Die Änderung der Reservierung muss schriftlich – per E-Mail oder telefonisch – beantragt werden. Änderung muss von Garagemitarbeitern bestätigt werden. Wir versuchen, unseren Kunden so weit wie möglich entgegenzukommen, aber wir können nicht garantieren, dass jede Änderung akzeptiert wird, da andere Kunden bereits gebucht haben, bevor die Änderungsanfrage eingegangen ist.
8. Reparaturen
Mängel, die der Kunde nicht selber beseitigen muss, hat der Kunde der Garage unverzüglich zu melden und deren Weisungen hinsichtlich Mangelbehebung zu befolgen. Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Mängeln ist vorgängig eine Kostengutsprache der Garage notwendig. Im Rahmen einer Kostengutsprache getätigte Auslagen werden dem Kunden bei Rückgabe des Fahrzeuges auf Vorlage der entsprechenden Quittungen erstattet.
9. Verhalten bei Unfall und besonderen Ereignissen
Bei Ereignissen wie Unfall, Diebstahl (Einbruch-Diebstahl/Veruntreuung usw.), Verlust, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden muss der Kunde sofort die Polizei verständigen und einen Polizeibericht erstellen lassen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. In jedem Fall ist stets unverzüglich die Garage zu informieren. Der Kunde hat bei allen erwähnten Ereignissen, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Bei Unfall muss der Bericht insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Bei Diebstahl sind die noch vorhandenen Fahrzeugschlüssel, ein Bericht über den Hergang des Diebstahls sowie der Polizeibericht innerhalb von 24 Stunden bei der Garage einzureichen.
10. Verbotene Nutzungen / Einreisebeschränkungen / Ausreisebeschränkungen
Dem Kunden ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
a. Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und zur Fahrschulung.
b. Für den Transport von Waren oder Personen gegen Entgelt.
c. Um ein anderes Fahrzeug zu ziehen, zu schleppen oder anderweitig zu bewegen, sofern es sich beim Mietfahrzeug nicht um ein dafür vorgesehenes Fahrzeug handelt.
d. In überladenem Zustand, d.h. mit einer Personenzahl bzw. einer Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebenen Werte übersteigt.
e. Zur Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe. f. Zur Begehung von Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe
bedroht sind.
11. Haftung des Kunden a. Der Kunde haftet für alle Schäden, welche der Garage durch gesetz- oder vertragswidriges oder unsorgfältiges Handeln
des Kunden oder dessen Hilfspersonen entstehen unabhängig davon, ob ihn daran ein Verschulden trifft.
b. Weiter haftet der Kunde für alle Mängel bzw. Beschädigungen des Fahrzeuges, welche er zu verantworten hat. Dies umfasst namentlich, aber nicht ausschliesslich, Schäden, die entstehen: durch Betankung mit dem falschen Kraftstoff, Nichtbeachtung der Maximalhöhen bei Garageneinfahrten, Unterführungen u.ä.; bei unsachgemässem Gebrauch von Schneeketten, Skiträgern, unachtsamer Beladung von Skiträgern, unsorgfältiger Handhabung des Fahrzeuginnern (insbesondere Zigarettenlöcher, Risse und Flecken auf Polster und Teppichen), Fahrten abseits der Strasse und allgemein unvorsichtiger Handhabung (insbesondere Schäden am Unterboden wie Lenkung-, Getriebe-, Aufhängungs-, Federungsschäden sowie Schäden an Achsteilen, Schwelle, Ölwanne, Leitungen, Auspuffanlage, Abschirmblechen und Abdeckungen), falscher Manipulation des Fahrzeuges (mechanische Schäden an Kupplung, Getriebe, Aufhängung usw., welche von der Garage nicht in Garantie übernommen werden), falscher Handhabung von Cabriolet-Verdecken (insbesondere Nichtverschliessen des Verdecks bei Regen, Wind usw.).
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c. Der Umfang der Haftung beinhaltet die Reparaturkosten bzw. bei Totalschaden den Fahrzeugwert sowie den weiteren Schaden, wie beispielsweise Abschleppkosten, Kosten einer Expertise, Wertminderung des Mietobjekts, entgangene Mieteinnahmen, Anwaltskosten, Administrationsgebühren.
d. Soweit im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges Bussgelder oder Strafen anfallen, für welche die Garage zur Verantwortung gezogen wird, hat der Kunde den entsprechenden Betrag zuzüglich Administrationsgebühren der Garage zu ersetzen. Ausgenommen sind Bussgelder und Strafen, welche wegen Verschuldens der Garage anfallen. Bei Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz im In- und Ausland ermächtigt der Kunde die Garage die Herausgabe der Vertragsdaten an alle behördlichen Amtsstellen (Polizei, Anwaltschaften, Strassenverkehrsämter usw.) in der Schweiz und im Ausland.
e. Wird eine Deckung nach den Grundsätzen des Vollkaskoschutzes vereinbart, reduziert sich der Umfang der Haftung des Kunden auf den im Vertrag vereinbarten Selbstbehalt. Diese Haftungsbefreiung gilt nicht für die unter Ziffer 11b aufgeführten Schäden, sofern im konkreten Fall keine Deckung für den Schaden der Garage besteht. Die Haftungsbefreiung gilt zudem nicht für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Lenker oder zu verbotenem Zweck entstehen, bei Unfallflucht des Kunden und bei nach SVG vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verursachung eines Schadens, insbesondere durch Übermüdung, alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit sowie bei Schäden, die durch das Ladegut entstehen.
f. Eine allfällige Haftungsbefreiung des Kunden durch die Garage ist im Übrigen nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt.
12. Haftung der Garage
Die Garage haftet weder gegenüber dem Kunden noch Drittpersonen für einen Unfallschaden, der sich während der Vertragsdauer ereignet. Die Garage haftet auch nicht für Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen können, dass sich am Fahrzeug irgendein Defekt einstellt, der eine Weiterreise verhindert, Zeitverlust oder sonstigen Folgeschaden verursacht.
13. GPS
Das Fahrzeug und Schlüssel kann mit einem GPS-System geortet werden.
14. Abänderungen des Vertrages
Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
15. Gültigkeit des Fahrausweises
Mittels Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt der Entlehner die Echtheit und Gültigkeit seines Führerausweises.
16. Ergänzende Bestimmungen
Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.
17. Gerichtsstand
Ohne anderslautende zwingende Gesetzbestimmungen, vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz der Garage. Es ist der Garage freigestellt, stattdessen auch die ordentlichen Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz des Kunden anzurufen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind seit dem 15.07.2024 in Kraft, als sie zuletzt aktualisiert wurden.